Sie können hier, mithilfe unseres Scheidungskostenrechners, die voraussichtlichen Kosten Ihres Verfahrens berechnen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine schnelle Berechnung darstellt. Alternativ können Sie auch einen Gratis-Kostenvoranschlag anfordern oder über weiter Kostenreduzierungen mit uns sprechen.
Scheidungskostenrechner
Sie möchten sich scheiden lassen, aber auch vorab wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen? Nutzen Sie unseren Rechner oder sprechen Sie uns einfach an!
Ihr Ergebnis
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.
** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.
*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.
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