Streitige Scheidung
Eine solche liegt dann vor, wenn ein Ehepartner die Scheidung einreichen will, die Ehepartner sich aber nicht über die Ehescheidung selbst oder über ihre wesentlichen Folgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigen können. Sie ist im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung, bei der sich die Eheleute auf alle wichtigen Punkte einigen und in der Regel nur ein Anwalt benötigt wird, komplexer, langwieriger und teurer.
Wann liegt Streitigkeit vor
Streitigkeit liegt dann vor, wenn:
- Ein Ehegatte nicht geschieden werden möchte: Obwohl ein Partner einen Scheidungsantrag stellt, verweigert der andere die Zustimmung. Nach einem Jahr Trennung kann die Ehe dann jedoch dennoch geschieden werden, wenn das Gericht von der Zerrüttung der Ehe überzeugt ist. Spätestens nach drei Jahren Trennung wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen Partners als unwiderlegbar gescheitert angesehen und geschieden.
- Streit über Scheidungsfolgen: Auch wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen, kann es Streitigkeiten über sogenannte Folgesachen geben. Dazu gehören:
- Unterhalt: Trennungsunterhalt oder nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich: Ausgleich von Vermögenszuwächsen während der Ehe
- Versorgungsausgleich: Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Ehewohnung und Hausrat: Verteilung oder Nutzung der gemeinsamen Wohnung und Gegenstände
Verfahrensablauf bei Streitigkeit
- Trennungsjahr: Voraussetzung ist immer das Trennungsjahr. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt von Tisch und Bett gelebt haben, auch wenn dies in der gemeinsamen Wohnung geschehen ist. In seltenen Ausnahmefällen (Härtefälle wie schwere häusliche Gewalt) ist sie auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
- Anwaltszwang: In Deutschland herrscht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden kann. Ohne Anwalt geschieden zu werden ist also nicht möglich.
- Scheidungsantrag: Ein Ehepartner stellt über seinen Anwalt den Antrag beim zuständigen Familiengericht. Dieser Antrag muss Angaben zu den Ehegatten, Kindern, der Trennung und gegebenenfalls streitigen Folgesachen enthalten.
- Zustellung des Antrags: Der Antrag wird dem anderen Ehepartner durch das Gericht zugestellt.
- Verbundverfahren: In der Regel werden die Ehescheidung und die streitigen Folgesachen in einem sogenannten Verbundverfahren gemeinsam vor Gericht verhandelt. Das Gericht versucht, eine Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, trifft es eigene Entscheidungen zu den strittigen Punkten.
- Gerichtsverhandlung: Beide Ehepartner müssen in der Regel persönlich vor Gericht erscheinen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
- Beschluss und Rechtskraft: Das Gericht erlässt einen Beschluss, der auch die verbundenen Folgesachen umfasst. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird der Beschluss rechtskräftig und die Ehe ist endgültig aufgelöst.
Verfahrensdauer bei Streitigkeit
Eine solche dauert in der Regel deutlich länger als eine einvernehmliche und fordert auch deutlich höhere Kosten. Während ein einvernehmliches Verfahren nach dem Trennungsjahr oft in sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein kann, dauert das streitige Verfahren meist ein bis drei Jahre oder sogar länger. Die Dauer hängt stark ab von:
- Anzahl und Komplexität der Streitpunkte: Je mehr Folgesachen streitig sind und je komplexer diese sind (z.B. Bewertung eines Unternehmens beim Zugewinn), desto länger dauert das Verfahren und zieht deutlich höhere Kosten nach sich.
- Notwendigkeit von Gutachten und Beweisaufnahmen: Dies kann das Verfahren erheblich verlängern.
- Auslastung der Familiengerichte: Dies kann zu zusätzlichen Wartezeiten führen.
- Verzögerungstaktiken eines Ehegatten: Ein Partner kann das Verfahren absichtlich in die Länge ziehen.
Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist in Deutschland der schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe zu beenden. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sich beide Ehepartner über alle Folgesachen einig sind.
Wann liegt Einvernehmlichkeit vor
Einvernehmlichkeit liegt vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Zerrüttung der Ehe: Die Ehe muss unwiderlegbar gescheitert sein (§ 1565 BGB).
- Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen in der Regel mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben (§ 1567 BGB). Das Trennungsjahr kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden, solange die Haushalte getrennt geführt werden (Trennung von Tisch und Bett). In seltenen Ausnahmefällen (sogenannte Härtefälle, z.B. bei Gewalt) kann eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres erfolgen.
- Einigkeit über Scheidungsfolgen: Beide Ehepartner müssen sich über alle wesentlichen Folgen einig sein. Dazu gehören typischerweise:
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Hausrat
- Ehewohnung
- Regelung des Versorgungsausgleichs (Rentenansprüche)
Verfahrensablauf bei Einvernehmlichkeit
Der Ablauf einer solchen sieht in der Regel wie folgt aus:
- Trennungsjahr: Zunächst wird das Trennungsjahr absolviert. In dieser Zeit sollten die Ehepartner idealerweise eine Einigung über die Folgen erzielen. Eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann hierbei helfen und kann notariell beurkundet werden.
- Beauftragung eines Anwalts: In Deutschland besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag zwingend von einem Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere Ehepartner muss dann lediglich zustimmen und benötigt hierfür keinen eigenen Anwalt. Ohne Anwalt geschieden zu werden ist also nicht möglich.
- Einreichung des Scheidungsantrags: Der Antrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
- Zustellung und Gerichtskostenvorschuss: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehepartner zu und fordert in der Regel einen Vorschuss für die Gerichtskosten an.
- Versorgungsausgleich: Wenn die Ehe länger als drei Jahre bestand, wird in der Regel automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dieser Punkt kann die Dauer des Verfahrens beeinflussen, da hierfür Informationen von den Rentenversicherungsträgern eingeholt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.
- Gerichtstermin: Nach Klärung aller Punkte und des Versorgungsausgleichs setzt das Gericht einen Termin an. Bei diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen und werden vom Richter angehört
- Scheidungsbeschluss und Rechtskraft: Das Familiengericht spricht den Beschluss aus. Dieser wird rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden. Mit der Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe offiziell geschieden.
Verfahrensdauer bei Einvernehmlichkeit
Die Verfahrensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.
- Ohne Versorgungsausgleich: Wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann oder dieser nicht notwendig ist, dauert das gerichtliche Verfahren nach Einreichung des Antrags in der Regel drei Monate.
- Mit Versorgungsausgleich: Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, verlängert sich die Dauer, da die Klärung der Rentenkonten Zeit in Anspruch nimmt (oft sechs Monate zusätzlich). Insgesamt kann das Verfahren dann 6 bis 9 Monate dauern, zuzüglich des Trennungsjahres.
Insgesamt ist die einvernehmliche Scheidung der schnellste und unkomplizierteste Weg, eine Ehe in Deutschland zu beenden, da sich die Ehepartner bereits im Vorfeld über die wichtigsten Punkte geeinigt haben.
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Online Scheidung
Die Online Scheidung ist keine eigenständige Scheidungsart, sondern bezeichnet im Wesentlichen die digitale Kommunikation und Abwicklung des Scheidungsverfahrens mit einem Rechtsanwalt. Das eigentliche Scheidungsverfahren selbst findet nach wie vor bei einem Familiengericht statt und folgt den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland.
Hier die wichtigsten Punkte zur Online Scheidung:
Was ist eine Online Scheidung
Es handelt sich um eine Möglichkeit, den Kontakt mit dem Anwalt und die Übermittlung von Unterlagen überwiegend oder vollständig online (per E-Mail, Online-Formular, Telefon, Videokonferenz) abzuwickeln. Der Gang zum Gericht ist jedoch nach wie vor unerlässlich.
Voraussetzungen:
- Anwaltszwang: In Deutschland besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden kann. Auch im abschließenden Gerichtstermin muss der Rechtsanwalt anwesend sein. Man kann also nicht ohne Anwalt geschieden werden.
- Trennungsjahr: Das Trennungsjahr muss in jedem Fall eingehalten werden.
- Einvernehmlichkeit: Die Online Scheidung ist besonders geeignet bei Einvernehmlichkeit unter den Eheleuten. Das heißt, beide Ehepartner sind sich über alles, insbesondere die wesentlichen Folgen, einig (z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und Ehewohnung Sorge– und Umgangsrecht für Kinder) einig. Im Idealfall benötigt dann nur der Antragsteller einen Anwalt, während der Antragsgegner dem Antrag zustimmen kann, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Dies spart in der Regel Kosten und Zeit. In streitigen Verfahren, bei denen Folgesachen gerichtlich geklärt werden müssen, ist die Online Scheidung weniger vorteilhaft, da bei Streitigkeit in der Regel beide Parteien anwaltlich vertreten sein müssen.
Ablauf:
- Kontaktaufnahme mit einem Anwalt: Sie kontaktieren einen Anwalt (oft über ein Online-Formular auf dessen Webseite) und übermitteln die ersten Daten.
- Datenaustausch: Sie übermitteln alle relevanten Unterlagen und Informationen an den Anwalt (z.B. Heiratsurkunde, Angaben zu Einkommen, Kindern, etc.), meist digital.
- Erstellung des Scheidungsantrages: Der Anwalt erstellt den Scheidungsantrag basierend auf Ihren Angaben.
- Einreichung bei Gericht: Der Anwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
- Zustellung an den Partner: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehepartner zu.
- Versorgungsausgleich: Ist kein notarieller Ausschluss erfolgt, wird der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) vom Gericht durchgeführt. Dazu müssen beide Ehepartner Fragebögen ausfüllen.
- Gerichtstermin: Es findet ein kurzer Gerichtstermin statt, bei dem beide Ehepartner persönlich anwesend sein müssen. Der Richter hört beide Parteien an und verkündet den Scheidungsbeschluss.
- Rechtskraft: Nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses und Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die Beendigung der Ehe rechtskräftig.
Vorteile der Online Scheidung bei Einvernehmlichkeit:
- Komfort: Sie können vieles bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen, ohne Termine in der Kanzlei wahrnehmen zu müssen.
- Zeitersparnis: Der Prozess kann durch die digitale Kommunikation beschleunigt werden.
- Potenzielle Kostenersparnis: Bei einem wirklich einvernehmlichen Verfahren, bei dem nur ein Anwalt beauftragt werden muss, können die Anwaltskosten für den zweiten Ehepartner entfallen, was die Gesamtkosten deutlich reduziert.
Zusammenfassend ist die Online Scheidung eine moderne und bequeme Möglichkeit, ein einvernehmliches Verfahren mit Unterstützung eines Anwalts abzuwickeln, ohne auf persönlichen Kontakt zu verzichten, falls dieser gewünscht oder notwendig ist.
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Scheidung einreichen
Die Einreichung einer Scheidung ist an einige formelle Voraussetzungen gebunden. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten:
Das Trennungsjahr
Die wichtigste Voraussetzung ist das sogenannte Trennungsjahr. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Die Trennung muss dabei nicht zwingend durch den Auszug eines Partners erfolgen. Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann eine Trennung vollzogen werden, wenn die Eheleute getrennte Haushalte führen (getrennt schlafen, kochen, wirtschaften etc.).
In Ausnahmefällen, sogenannten Härtefällen, kann die Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Fortbestehen der Ehe unzumutbar machen, wie zum Beispiel massive Gewalt. Die Hürden hierfür sind in der Praxis sehr hoch.
Anwaltszwang
In Deutschland besteht für Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet, Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst beim Gericht einreichen, sondern müssen dafür einen Anwalt beauftragen. Dieser vertritt Sie im Verfahren und stellt den Antrag in Ihrem Namen. Wenn Sie und Ihr Partner sich über alle Punkte einig sind, reicht es aus, wenn nur der Antragsteller einen Anwalt hat. Der andere Ehepartner kann dem Antrag dann ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Benötigte Unterlagen
Ihr Anwalt wird Ihnen genau mitteilen, welche Unterlagen er für den Antrag benötigt. In der Regel sind das:
- Ihre Heiratsurkunde (im Original oder als beglaubigte Abschrift)
- Die Geburtsurkunden eventueller minderjähriger Kinder
- Gegebenenfalls Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
Zusätzlich müssen beide Ehepartner einen Fragebogen für den Versorgungsausgleich ausfüllen, um die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu klären.
Ablauf des Verfahrens
Nachdem Ihr Anwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht hat, wird das Gericht den Antrag an Ihren Ehepartner zustellen. Anschließend wird der Versorgungsausgleich geklärt und schließlich ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. In diesem Termin, der oft nur 15 bis 20 Minuten dauert, werden Sie und Ihr Partner angehört und der Richter beendet die Ehe durch entsprechenden Beschluss.